„family & friends“ zauberten ein gelungenes Fest auf die Straße

Wein- und Winzerfest konnte bei Sonnenschein glänzen

Es war in diesem Jahr mit ganz besonderer Spannung erwartet worden, das Lichtenrader Wein- und Winzerfest, das in diesem Jahr zwar zum 26. Mal stattfand aber zum ersten Mal unter diesen ganz besonderen Vorzeichen.
Die neuen Veranstalter „family & friend“ haben zwar schon durchaus erfolgreiche Straßenfeste in hoher Qualität auf die Beine gestellt, hier in Lichtenrade blies ihnen zu Beginn aber ein bißchen der Wind ins Gesicht und das ausgefallene Maifest konnte auch nicht beruhigen. Hinzukam, daß die letzten Lichtenrader Straßenfeste aufgrund der widrigen Umstände trotz aller Bemühungen durch Veranstalter Joachim Jentsch nicht wirklich überzugen konnten. Das Vergabe des Winzerfestes per Los erst im Mai ließ auch nicht viel Gutes ahnen, denn die Zeit ist für die Planung eines solchen Festes sehr knapp.
Ausgerechnet Joachim Jentsch als Konkurrent im Losverfahren räumte dann noch die letzten Hindernisse aus dem Weg, in dem er eine einstweilige Verfügung gegen die Vergabe zurückzog in der noblen Erkenntnis, daß alle verlieren würden, sollte er gewinnen, So konnte das Wein- und Winzerfest dann doch stattfinden und zeigte sich von seiner besten Seite.
„Family & friends“ hatten so konsequent ihr Dogma „keine Ramsch-Anbieter“ durchgesetzt, daß man den einen oder anderen Billig-Stand fast vermißte.
Die Stände, die da waren, ließen jedenfalls kaum etwas zu wünschen übrig. Handwerkskunst und Kunstgewerbe und natürlich die 30 Winzer, die trotz Trubel den Lichtenradern die Treue gehalten haben. Da konnte selbst Petrus nicht kneifen und sorgte für traumhaftes Septemberwetter.
Bei allem durchgängigen Lob bleibt nur eine Sorge: Wie wird die Vergabe des Festes künftig geschehen. Einig sind sich in Lichtenrade alle: Das Los kann es nicht sein. Aber was dann.
Stadtrat Krüger ist dezeit, so hört man eifrig bei der Suche nach neuen Möglichkeiten, die Verlosung zu umgehen, wird aber vom bezirklichen Rechtsamt ausgebremst, die juristisch nicht angfreibare Vergaben fordern..

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