Fördergebiet „Aktive Zentren“

Lichtenrade hat den Sprung geschafft

Der Senat hat in seiner heutigen Sitzung auf Vorlage des Senators für Stadtentwicklung und Umwelt, Andreas Geisel, fünf Fördergebiete im Programm „Aktive Zentren“ und im Städtebaulichen Denkmalschutz festgelegt. Das Programm „Aktive Zentren“ soll die Entwicklung der Gebiete Residenzstraße in Reinickendorf, der Dörpfeldstraße  in Treptow-Köpenick und der Bahnhofstraße in Tempelhof-Schöneberg, Ortsteil Lichtenrade, unterstützen. Die Altstadt Spandau und die Karl-Marx-Allee in Mitte sollen wegen der baukulturellen Bedeutung im Städtebaulichen
Denkmalschutz gefördert werden.

Die Städtebauförderung ist eine wichtige Finanzierungsgrundlage für die integrierte Stadtentwicklung. Seit 2014 stehen durch die Beschlüsse der Bundesregierung für die Städtebauförderung in Berlin mehr Mittel zur Verfügung und ermöglichen städtebauliche Investitionen.

Senator Geisel: „Berlin wächst – und damit wachsen auch die wirtschaftlichen, sozialen und baulichen Herausforderungen. Ich finde es gut und richtig, dass das Mehr an Städtebauförderung neuen Quartieren zugutekommt. Das ist wichtig für eine kinder- und familiengerechte Stadt, wie ich sie mir vorstelle. Dazu gehört auch die nachhaltige Entwicklung bezirklicher Zentren und Geschäftsstraßen inmitten wachsender Wohngebiete. Städtebauförderung heißt immer auch Dialog mit den Anwohnerinnen und Anwohnern sowie Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements.“

Aus Fördermitteln des Programms sollen die geförderten Zentren zu Identifikationsorten mit vielfältigen Einzelhandels-, Dienstleistungs- und Versorgungsangeboten entwickelt werden. Mit dem Ziel, ein hohes Maß an sozialer Integration sowie ein lebendiges Kulturleben mit attraktiven öffentlichen Räumen zu schaffen. Der öffentliche Raum, aber auch die Infrastruktur sollen an die Bedürfnisse der Bewohnerschaft, insbesondere der Haushalte mit Kindern angepasst werden.

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