Berlin-Brandenburg

Gemeinsamer Jugendarrest

Der Senat hat am 25. August dem von Justiz- und Verbraucherschutzsenator Thomas Heilmann vorgelegten Entwurf eines Staatsvertrages der Länder Berlin und Brandenburg über die Errichtung und den Betrieb einer gemeinsamen Jugendarrestanstalt zugestimmt. Gleichzeitig wurde der Justizsenator zur Unterzeichnung des Vertrages ermächtigt.

Senator Heilmann: „Ich freue mich sehr über diesen weiteren Meilenstein einer sinnvollen Zusammenarbeit der beiden benachbarten Bundesländer. Es geht mir dabei nicht nur darum, dass das Land Berlin geschätzt 350.000 €
im Jahr sparen kann, auch wenn das ein durchaus positiver Effekt ist. Wichtig ist vor allem, dass wir in der gemeinsam betriebenen Anstalt die Möglichkeit bekommen, den Jugendarrest qualitativ noch besser zu gestalten. Dank der größeren Zahl von Arrestierten können wir ein differenzierteres und vielfältigeres Angebot bereitstellen.“

Die Einrichtung in Berlin-Lichtenrade soll den Namen „Jugendarrestanstalt Berlin-Brandenburg“ führen. Dort stehen künftig von den vorhandenen 60 Plätzen der Anstalt 50 Plätze für Berliner Arrestierte und zehn Plätze für Arrestierte aus Brandenburg zur Verfügung. Im Falle von eventuell auftretenden Belegungsspitzen sollen die Länder auf die Arrestplätze des jeweils anderen Landes zugreifen können.

Für den Arrestvollzug gelten unter Berücksichtigung einer Reihe von Grundsätzen der sozialpädagogischen Ausrichtung die in Berlin anzuwendenden gesetzlichen Bestimmungen.

Die Dienstaufsicht für die in der Anstalt tätigen Beamtinnen und Beamten hat die Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz. Die Fachaufsicht üben beide Länder gemeinsam aus.

Berlin und Brandenburg tragen die Kosten für Personal und Geschäftsbetrieb gemeinsam. Aufgrund der geringeren Zahl an Arrestplätzen zahlt Brandenburg anteilig weniger. Der Berechnungsschlüssel wird in einer gesonderten Verwaltungsvereinbarung geregelt, die der Senat heute ebenfalls gebilligt hat.

Nach Unterzeichnung des Staatsvertrages ist das zugehörige Ratifikationsgesetz beim Abgeordnetenhaus einzubringen. Der Staatsvertrag tritt am ersten Tag des 2. Monats nach dem Austausch der Ratifikationsurkunden in Kraft.

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