Grundeigentümerverein Berlin-Lichtenrade informiert:

2. Runde Prüfung auf Legionellen

Bis Ende 2013 mussten erstmalig zentrale Warmwasserbereitungsanlagen (also nicht bei Gasthermen oder Durchlauferhitzern) in Mehrfamilienhäusern – sowohl Miethäuser als auch Eigentumswohnanlagen - auf Legionellen untersucht werden. Die Beprobung ist alle drei Jahre zu wiederholen.

So geht die Legionellenuntersuchung nun in die zweite Runde, da die drei Jahre (fast) vorbei sind. Hierzu muss Wasser von am weitesten entfernten Zapfstellen sowie am Warmwasserspeicher unter Beachtung entsprechender Vorschriften entnommen und in einem Labor untersucht werden. Werden bei einer Untersuchung Legionellenwerte von mehr als 100 kbE (koloniebildende Einheiten) festgestellt, ist umgehend das Gesundheitsamt zu informieren. Ferner ist die Warmwasseranlage auf die Ursachen zu untersuchen und entsprechend zu sanieren.

Verstöße gegen die Untersuchungspflicht gelten als Ordnungswidrigkeit und können mit Bußgeldern bis zum 25.000,-- € bestraft werden Da es sich bei der Legionellenbeprobung um eine wiederkehrende Verpflichtung handelt und somit die Kosten wiederkehrend anfallen, sind dies Miethäusern oder vermieteten Eigentumswohnungen auf die Mieter umlagefähige Betriebskosten.

Was sind Legionellen?
Legionellen sind Bakterien, die sich in warmem Wasser vermehren. Die Vermehrung findet besonders stark bei Wassertemperaturen zwischen 25 und 55 Grad C statt, also den Temperaturen, die in Warmwasserleitungen üblich sind; diese stellen daher eine ideale Grundlage für die Bakterienvermehrung dar. Werden diese Bakterien z.B. beim Duschen eingeatmet, können diese schwere Lungenentzündungen und das Pontiac-
Fieber auslösen, welche auch zum Tod führen können.

Frank Behrend, 1. Vorsitzender Geschäftsstelle: Rehagener Str. 34 (030) 744 88 72

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