BI Lichtenrade/Mahlow Nord gegen Fluglärm

Neue Tricks durch neuen Maschinenmix

Für eine bloße Täuschung hält Bernd Röstel von der BI Lichtenrade/ Mahlow Nord gegen Fluglärm das Versprechen von weniger Lärm durch einen veränderten
Flugzeug-Mix.

Es handele sich nur um eine Momentaufnahme – zumindest was das Ausbleiben der schweren Maschinen wie Boeing 747 und Airbus A380 betreffe.

„Sicher, das Fluggerät wird immer moderner – die alten Kisten verbrennen zu viel Kerosin und müssen kostenträchtig intensiver gewartet werden – da werden sie bei der besten Gelegenheit ausgemustert“, meint Röstel, und: „Doch schauen wir genauer hin. Der Flugzeug-Mix ist in 2015 ein anderer als in 2012 und ein anderer als im Jahr 2019. Der prognostizierte Flugzeug-Mix des Planfeststellungsbeschlusses von 2004 für das Jahr 2023 war auch dem Traum geschuldet, ein internationales Drehkreuz am BER zu etablieren – für lange Distanzen werden die großen Maschinen eingesetzt.“

Der 2004-er Flugzeug-Mix bedeute auch ein Kompromiss zwischen Belastung und Entlastung der von Fluglärm betroffenen Anwohner des Flughafens BER. Und er sei zudem eine einigermaßen solide rechtsverbindliche Berechnungsgrundlage gewesen, auf welcher die Flughafengesellschaft den Betroffenen Schallschutz zu gewähren hat.

Sollte jetzt die Berechnungsgrundlage wie angekündigt verwässert werden und in fünf oder zehn Jahren der Flugzeug-Mix (durch die irgendwann erfolgte Eröffnung des BER) sich wieder durch Langstreckenstreckenflüge mit den „Flug-Jumbos“ negativ verändern, stiege auch die Lärmbelästigung wieder.

„Die von Fluglärm Betroffenen müssten mit dem abgespeckten Lärmschutz leben. Oder sie müssten nun selbst in mühsamer Eigeninitiative die Lärmbelastung und den daraus resultierenden Schallschutzbedarf einzeln nachweisen – aufwendig und teuer“, befürchtet Röstel.

Betroffen seien zuerst die 6.000 Anwohner von den 26.000, die noch keinen Schallschutzantrag gestellt haben. Gründe hierzu gebe es massenhaft – von strittigen Berechnungsmethoden bis hin zu unterschiedlichen Rechtsauffassungen, was die Definition von Wohnräumen betreffe.

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