Grundeigentümerverein Berlin-Lichtenrade informiert:

Neue Energieausweise

Etwa 10 Jahre ist es her, dass viele Eigentümer, insbesondere wenn sie Wohnungen vermieten, einen Energieausweis erstellen ließen, da seinerzeit die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises bei der Vermietung und dem Verkauf eingeführt worden war. Energieausweise verlieren nach 10 Jahren ihre Gültigkeit, womit diese in vielen Fällen jetzt erneut erstellt werden müssen. Wie lange genau ein Energieausweis gültig ist, steht jeweils auf Seite1.

Der verbrauchsabhängige Energieausweis kann erstellt werden, wenn das betreffende Gebäude mehr als 4 Wohneinheiten besitzt oder mindestens der Wärmeschutzverordnung von 1977 entspricht: Das bedeutet, der Bauantrag wurde nach dem November 1977 gestellt oder das Gebäude wurde zwischenzeitlich energetisch saniert.

In allen anderen Fällen ist der – teurere – bedarfsabhängige Energieausweis erstellen zu lassen. Hierzu sind in der Regel ein Vor-Ort-Besuch und die Aufnahme eines Aufmaßes sowie die Bestimmung der energetischen Qualität der einzelnen Bauteile und der Heizungsanlage z.B. durch einen Energieberater erforderlich.

Das Design für neu auszustellende Energieausweise wurde geändert. So wurden der bekannte Farbverlauf (Skalierung) von grün über gelb bis hin zu rot verkürzt und die Energieeffizienzklassen von A+ bis H, die bereits von Elektrogeräten bekannt sind, mit aufgenommen. Ehemals reichte die Skala von 0 bis ≥ 400 kWh/m²a.

Nun ist bei ≥ 250 kWh/m²a bereits das Ende der roten Markierung erreicht.

Folglich ist ein Gebäude, dass beispielsweise einen Energiekennwert von 250 kWh/m²a besitzt und im gelben Bereich lag nun schon im tief roten Bereich und suggeriert dem zukünftigen Mieter / Käufer einen schlechten energetischen Zustand des Gebäudes. Weitere Informationen erhalten unsere Mitglieder auf unserer Geschäftsstelle oder bei der in Lichtenrade ansässigen *Energieberatung von Schachtmeyer‘.

Frank Behrend, 1. Vorsitzender
Geschäftsstelle: Rehagener Str.
34, (030) 744 88 72

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