Grundeigentümerverein Berlin-Lichtenrade informiert:

Berliner Mietpreisspiegel

Anhand des neuen Berliner Mietspiegels können aktuell Mieterhöhungen begründet werden. Er gilt nicht für preisgebundene Wohnungen und Wohnungen in Ein- und Zweifamilienhäusern, aber für vermietete Eigentumswohnungen. Mieten können nicht nach Mietspiegel erhöht werden, wenn eine Staffelmiete vereinbart und der Zeitraum der Mietstaffel noch nicht abgelaufen oder eine Indexmiete vereinbart ist.

Ferner sind Mieterhöhungen nicht zulässig, wenn eine Wohnung neu vermietet worden ist und der Mietbeginn innerhalb der letzten 12 Monate lag. Ebenso kann die Miete nicht erhöht werden, wenn die letzte Mieterhöhung weniger als 12 Monate zurückliegt.

Anhand des Mietspiegels wird unter Berücksichtigung der Wohnlage, des Baujahres, der Wohnungsgröße  und von Ausstattungsmerkmalen die ortsübliche Vergleichsmiete ermittelt. Liegt die ortsübliche Vergleichsmiete höher als die bisher vereinbarte Miete, kann die Nettokaltmiete entsprechend erhöht werden. Die Erhöhung darf in Berlin aber maximal 15% innerhalb der letzten drei Jahre betragen (Kappungsgrenze).

Das Mieterhöhungsverlangen muss der Vermieter dem Mieter zustellen. Der Mieter hat – vereinfacht ausgedrückt - eine Prüf- und Bedenkzeit von zwei Monaten. Soll die Miete z.B. zum 01.10.2017 erhöht werden, so muss das Miet-erhöhungsverlangen dem Mieter bis spätestens zum 31.07.2017 zugegangen sein. Der Mieter muss bis zum 30.09.2017 der Mieterhöhung zustimmen, wenn diese begründet ist.

Sollte der Mieter der begründeten Mieterhöhung bis zum Fristablauf nicht zustimmen, so kann der Vermieter auf Zustimmung zur Mieterhöhung klagen. Diese Klage muss innerhalb von drei Monaten – also im Beispiel bis zum 31.12.2017 - beim zuständigen Amtsgericht eingereicht werden. Eine ausführliche Beratung, Informationsunterlagen sowie rechtssichere Vordrucke erhalten Mitglieder auf unserer Geschäftsstelle. Wer noch nicht Mitglied ist und als Eigentümer/Vermieter eine Beratung wünscht, kann zu unseren Sprechstunden in unsere Geschäftsstelle kommen, Mitglied werden und sofort eine Beratung erhalten.

Frank Behrend, 1. Vorsitzender
Geschäftsstelle: Rehagener Str. 34
(030) 744 88 72

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