Grundeigentümerverein Berlin-Lichtenrade informiert:

Was ist Gemeinschafts-Eigentum?

Bei einer Eigentumswohnung unterscheidet das Wohnungseigentumsgesetz zwischen Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum. Für das Gemeinschaftseigentum ist die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer zuständig, beschließt, was zu tun ist, und die bestellte Verwaltung hat die Beschlüsse
umzusetzen.

Zum Gemeinschaftseigentum gehören das Grundstück, alle tragenden Bauteile, Fassaden, Dach, Keller, Treppenhäuser, Zentralheizung sowie gemeinschaftlich genutzten Anlagen und Räume. Dazu gehören auch Fenster und Wohnungseingangstüren, auch wenn diese nur zu jeweils einer Wohnung gehören.

Über die Instandhaltung, Instandsetzung und Erneuerung von Gemeinschaftseigentum beschließt die Eigentümergemeinschaft mit einfacher Mehrheit (also mehr Ja als Nein-Stimmen). Soll Gemeinschaftseigentums verbessert werden, also z:B. die Fassade gedämmt werden, so handelt es sich um eine Modernisierung, die mit der Zustimmung von mindestens 75% der Eigentümer und mehr als 50% der Miteigentumsanteile beschlossen werden kann. Soll Gemeinschaftseigentum gänzlich verändert werden, handelt es sich um eine bauliche Veränderung, die in der Regel der Zustimmung aller Eigentümer bedarf.

Gemeinschaftseigentum steht der Nutzung durch alle Eigentümer zur Verfügung. Ausgenommen sind Räume oder Flächen, an denen Sondernutzungsrechte begründet sind. Dies können z.B. Keller, Gärten oder Stellplätze sein. Diese darf dann nur der Eigentümer nutzen, dem das Nutzungsrecht eingeräumt worden ist. Die Räume und Flächen verbleiben aber im Gemeinschaftseigentum, so dass die Gemeinschaft auch weiterhin für die Instandhaltung und Instandsetzung zuständig ist, sofern die Gemeinschaftsordnung keine Sonderregelungen enthält.

Sondernutzungsrechte sind in der Gemeinschaftordnung geregelt und im Grundbuch eingetragen. Eine Beschlussfassung über die Begründung oder den Entzug von Sondernutzungsrechten ist nicht möglich. Soll hier etwas geändert werden, müssen alle Eigentümer der notariellen Änderung der Teilungserklärung zustimmen.

Frank Behrend, 1. Vorsitzender Geschäftsstelle: Rehagener Str. 34 (030) 744 88 72

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