Grundeigentümerverein Berlin-Lichtenrade informiert:

Tierhaltung

In vielen Haushalten leben Tiere. Was im Eigenheim in aller Regel – bei einer üblichen Anzahl von Tieren - unproblematisch und ohne Beeinträchtigung für die Nachbarn möglich ist, ist in der Miet- oder Eigentumswohnung nicht ohne weiteres zulässig.

Sofern im Mietvertrag geregelt, bedarf die Haltung eines Hundes in einer Mietwohnung der Genehmigung des Vermieters. Dieser kann in der Regel nach freiem Ermessen darüber entscheiden. Einen Anspruch auf Genehmigung gibt es in Sonderfällen, wie z. B. bei der Haltung eines Blindenhundes. Die Haltung von Kleintieren wie Hamstern oder Vögeln ist ohne Genehmigung zulässig. Und auch die Haltung einer Katze ist zulässig.

Aber es gibt auch Fälle von Tierhaltung, die weder tiergerecht noch mit dem Mietrecht vereinbar sind. Die Mieterin einer gut 50 m² großen Wohnung quartierte dort 80 Kanarienvögel und Zebrafinken, eine Katze und ein freilaufendes Kaninchen ein. Das Amtsgericht Menden hielt eine fristlose Kündigung durch den Vermieter für angemessen, denn es liege eine klare Gefährdung der Mietsache vor.

Bei giftigen Tieren erheben Behörden und Gerichte ganz besondere Anforderungen an den Halter. Ein Wohnungseigentümer hatte 25 bis 30 Giftschlangen und sechs Pfeilgiftfrösche in seiner Wohnung untergebracht hatte. Das Oberlandesgericht Karlsruhe entsprach der Klage eines Nachbarn, denn die Haltung von
solch gefährlichen Schlangen und Fröschen überschreite den zulässigen Gebrauch des Sondereigentums durch einen Wohnungseigentümer.

Aber dann gibt es noch Schnitzel – so heißt das Hausschwein, das in einer Berliner Wohnung leben darf. Das Amtsgericht Köpenick entschied für den Mieter. Borstenviecher seien rechtlich mit Hunden und Katzen gleichzustellen. Der Mietvertrag sehe lediglich eine Verweigerung der Tierhaltung vor, soweit es durch diese zu Belästigungen und Beeinträchtigungen komme. Jedoch sei das Gericht durch Zeugenaussagen davon überzeugt, dass zumindest seit 2 Monaten kein Schweinegeruch mehr im Treppenhaus zu vernehmen war. Aber ob das tiergerecht ist…?

Frank Behrend, 1. Vorsitzender Geschäftsstelle: Rehagener Str. 34, (030) 744 88 72

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