Baumaterial für ein Haus und ein kleines Grundstück:

Gutseigentümer wollten ihre Tagelöhner an sich binden

Um zunächst einmal die Frage zu beantworten, was ein Büdner (ursprünglich auch Kossate) war bzw. welchen Beruf dieser ausübte, müssen wir zurückgehen auf das Jahr 1753, wo Herzog Christian Ludwig II. in Mecklenburg dies in einer Verordnung festlegte.

Hintergrund dieser Anordnung war die zunehmende Abwanderung der Landbevölkerung in die Städte. Beispiel hierfür sind die nicht erbberechtigten Kinder eines Bauern, die keinen eigenen Wohnraum besaßen und somit auch nicht heiratsberechtigt waren.

Gutseigentümer waren auf Landarbeiter angewiesen, die zunächst als Tagelöhner auf ihrem Gut arbeiteten. Um den Arbeiter an sich zu binden, bekam dieser vom
Gutsherrn zunächst Material zum Bau eines Hauses und eine etwa ein Hektar große Nutzfläche zur Selbstversorgung.

Dies wurde in einem Pachtvertrag geregelt, der in der Anfangszeit meist abgabefrei blieb. Dem angeworbenen Arbeiter nannte man ursprünglich Kossate, später auch Büdner. (Abgeleitet vom Wort „Bude“)

Da die kleinen Grundstücke bald nicht mehr zur Selbstversorgung ausreichten, wurde eine erweiterte Verordnung veranlasst, worauf die Fläche im Laufe des 19.  Jahrhunderts auf 5 Hektar ausgeweitet wurde.

Vergleichbar waren diese Grundstücke jetzt mit einem kleinen Bauernhof.

Um weitere Landflucht zu verhindern, wurde vor Mitte des 19. Jahrhunderts zusätzlich der Beruf des Häuslers eingeführt. Anders als der Büdner dürfte der Häusler, handwerkliche Tätigkeiten ausüben.

Um 1840 ließ der Schneidermeister Carl Schulze das Wohnhaus Alt-Lichtenrade 81 errichten. Es handelt sich hierbei um ein einstöckiges Gebäude mit Satteldach. Der Mauerbewurf ist mit einem sparsamen Fugenschnitt versehen. Sämtliche Wohnräume sind ebenerdig angeordnet.

Durch die Eingangstür kommend schließt sich ein kleiner Flur an, der direkt zur Küche führt. Von hier aus geht eine Treppe in den Keller, der aus zwei tonnengewölbten Räumen besteht. Links und rechts der Eingangstür befindet sich jeweils eine Stube mit anschließender Kammer. Auf dem
kleinen Dachboden befand sich eine Räucherkammer.

Von 1893 bis 1904 befand sich hier die Postagentur für Lichtenrade.

Das auf der gegenüberliegenden Seite gelegene Haus, Alt-Lichtenrade 82, gleichen Baustils allerdings aus dem Jahre 1860 demonstriert, wie sich im Laufe der Zeit die Bebauung verändert hat. Die Fenster sind höher angeordnet und es gibt eine Türschwelle am Eingangsbereich. Im Originalzustand die Tür mit ihren in Quadraten geteilten Feldern. Aufwendiger auch die Fassadengestaltung, mit dem für Lichtenrade typischen Fugenschnitt.

Beide Häuser sind Zeitzeugen der ländlichen Wohnbauten kurz vor und nach Mitte des 19. Jahrhunderts und stehen unter Denkmalschutz.

Marina Heimann

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