Grundeigentümerverein Berlin-Lichtenrade informiert:

Was ist Sondereigentum?

Bei einer Eigentumswohnung unterscheidet das Wohnungseigentumsgesetz zwischen Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum. Für das Gemeinschaftseigentum ist die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer zuständig, beschließt, was zu tun ist, und die bestellte Verwaltung hat die Beschlüsse umzusetzen.

Für das Sondereigentum ist der jeweilige Wohnungseigentümer zuständig. Dies bedeutet, dass der Wohnungseigentümer selbst Reparaturen veranlassen muss und auch die Kosten hierfür zu tragen hat. Andererseits hat die Eigentümergemeinschaft für das Sondereigentum keine Beschlusskompetenz und kann dem einzelnen Eigentümer keine Vorgaben machen, was er wie auszuführen hat. Schwierig ist jedoch die Abgrenzung zwischen Sonder- und Gemeinschaftseigentum. Leicht nachvollziehbar gehören z.B. Bodenbeläge, Fliesen in Bad und Küche, Zimmertüren, Lichtschalter und Steckdosen zum Sondereigentum. Aber was ist mit Wasserleitungen, Heizkörpern und Wänden in der Wohnung?

Hier muss genau differenziert werden: Steigeleitungen, also in der Regel senkrechte Leitungen, an die mehrere Wohnungen angebunden sind, sind Gemeinschaftseigentum; davon abzweigende Verteilungsleitungen (häufig waagerecht verlaufend) gehören zum Sondereigentum. Entsprechendes gilt bei Heizungsleitungen und Heizkörpern. Der Strang (senkrecht) ist Gemeinschaftseigentum, die abzweigende Leitung nebst Heizkörper ist Sondereigentum.

Tragende Wände – auch in der Wohnung – gehören zum Gemeinschaftseigentum und dürfen nicht ohne Zustimmung der Eigentümergemeinschaft verändert werden (außer der Putz und der Anstrich/ die Tapete, da Sondereigentum). Nichttragende Wände gehören zum Sondereigentum und können z.B. für die Zusammenlegung von Räumen auch ohne Beschlussfassung durch die Gemeinschaft herausgenommen werden.

Ergänzend zum Wohnungseigentumsgesetz regeln die Teilungserklärungen/Gemeinschaftsordnungen viele Details. Daher empfiehlt es sich, in diesen Unterlagen nachzulesen. Viele Fragen sind dann beantwortet.

Und im nächsten Monat: Was ist Gemeinschaftseigentum?

Frank Behrend, 1. Vorsitzender Geschäftsstelle: Rehagener Str. 34 (030) 744 88 72

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