Grundeigentümerverein Berlin-Lichtenrade informiert:

Die warme Jahreszeit kommt...

Die Garten- und Freiluftsaison beginnt und ein Teil unseres Alltags findet wieder im Freien statt. Dies bringt leder nicht nur Freude mit sich, sondern ab und zu auch Stress und Ärger mit dem Nachbarn. Stichworte sind Feiern im Freien oder die Gartenarbeit mit lärmenden Maschinen.

Feiern im Freien: Auch wenn die freie Entfaltung der Persönlichkeit im Grundgesetz verankert ist, ist es nicht zulässig, seine Nachbarn durch lautes Feiern insbesondere in der Nachtruhe zu stören. Eine Regelung, man dürfe einmal im Jahr, manche sagen sogar einmal im Monat laut feiern, gibt es nicht. Grillen: Im eigenen Garten wird das Grillen durch kein Gesetz verboten. Allerdings muss beim Grillen auf die Nachbarn Rücksicht genommen werden. Der Grill muss so aufgestellt werden, dass der Rauch nicht in Wohn- und Schlafräume der Nachbarn ziehen kann. Dies stellt eine erhebliche Belästigung durch verbotenes Verbrennen von Gegenständen dar (OLG Düsseldorf).

Wie oft man Grillen darf, haben Gerichte ganz unterschiedlich beurteilt; es gibt keine feste Regelung. Tägliches Grillen und Grillen an jedem Wochenende geht aber nicht.

Damit es keinen Streit gibt, vielleicht auch mal die Nachbarn einladen und zusammen grillen.

Kinderlärm: Kinderlärm ist als Lebensäußerung unvermeidbar und regelmäßig in einem Wohngebiet von der Nachbarschaft zu dulden.

Rasen mähen: Rasenmäher und andere Gartengeräte dürfen nur an Werktagen (also nicht an Sonnund Feiertagen) in der Zeit zwischen 7 und 20 Uhr betrieben werden. Einige motorgetriebene Gartengeräte (Freischneider, Rasenkantenschneider, Laubsammler etc.) dürfen nur werktags von 9 bis 13 Uhr und 15 bis 17 Uhr betrieben werden. Ausgenommen sind besonders lärmarme Geräte.

Das nachbarliche Miteinander sollte auf allen Seiten von Rücksichtnahme und Toleranz geprägt sein. Dann kommt man ganz sicher miteinander klar. Und wenn es Problem gibt, ist ein Gespräch über den Zaun besser als rechtliche Auseinandersetzungen. Diese helfen in aller Regel nicht, sondern verhärten die Fronten noch mehr (und Kosten Geld).

Frank Behrend, 1. Vorsitzender
Geschäftsstelle: Rehagener Str. 34
(030) 744 88 72

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