Bürgerinitiative informierte im Gemeinschaftshaus Lichtenrade:

Bundesverwaltungsgericht legt Urteil zur Dresdner Bahn vor

Nach der Urteilsverkündung des Bundesverwaltungsgerichts zu den Plänen der Deutschen Bahn in Lichtenrade am Donnerstag, 29. Juni (nach Redaktionsschluss) will die Bürgerinitiative Lichtenrade – Dresdner Bahn die Entscheidung des obersten Gerichts im Rahmen einer Informationsveranstaltung erörtern.

Sie hatte dazu am Montag, 3. Juli, um 19 Uhr in das Gemeinschaftshaus Lichtenrade eingeladen.

In zwei Verhandlungstagen hatte das Gericht bereits Mitte vergangenen Monats die Beweisaufnahme abgeschlossen und jetzt das Urteil vorgelegt.

Geklagt hatten die Bundesvereinigung Schienenlärm sowie mehrere Anwohner gegen den Planfeststellungsbeschluss für die 2,4 Kilometer lange Strecke durch Lichtenrade. Ihrer Meinung nach waren die Lärmschutzberechnungen der Bahn für realitätsfern. Statt Überführung mitten durch den Ortsteil favorisierten sie eine Tunnelvariante.

Sie griffen vor allem die Schallschutzprognosen an. Diese seien „geschönt“, sagte Anwalt Armin Frühauf. Es würden nicht die tatsächlichen Spitzenwerte, die ein vorbeifahrender Güterzug in der Nacht verursacht, zugrunde gelegt, sondern es werde mit niedrigeren „Mittelungspegeln“ gerechnet. Das werde aber der drohenden Gesundheitsgefahr durch Schienenlärm für die Anwohner nicht gerecht.

Die Vorsitzende Richterin Renate Philipp wies in der mündlichen Verhandlung darauf hin, dass die geltenden Schallschutzgrenzwerte gemäß Bundesimmissionsschutzverordnung eingehalten würden. Sie liegen für allgemeine Wohngebiete bei 59 Dezibel (A) tagsüber und 49 Dezibel (A) nachts. Für keines der Grundstücke der Kläger würden Überschreitungen dieser Werte erwartet. „Ich will die nächtliche Belastung und überhaupt Schienenlärm nicht kleinreden, das liegt mir fern“, sagte Philipp. Allerdings gebe es bundesweit Bahntrassen mit größeren Lärmproblemen.

Die Kläger monierten zudem die lange Dauer der Planungen, die schon 1997 begonnen wurden. Die Bundesverwaltungsrichter sahen darin jedoch vorläufig kein sogenanntes Verfahrenshindernis. „Bei diesem Punkt spielt aus unserer Sicht nicht die Musik des Falles“, sagte Philipp. Anwalt Frühauf beantragte jedoch, dass Gericht möge den Fall deswegen dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vorlegen.

Die „Dresdner Bahn“ ist auf Berliner Gebiet insgesamt rund 16 Kilometer lang und reicht von Südkreuz bis Blankenfelde. Die Planer haben den Wiederaufbau der nach dem Zweiten Weltkrieg gekappten Strecke in drei Abschnitte geteilt. Über die Strecke soll der neue Flughafen vom Hauptbahnhof aus in 20 Minuten erreichbar sein. Die Bahn plant, dass alle 15 Minuten Flughafen-Züge fahren. Die Fahrt zwischen Berlin und Dresden soll sich von zwei auf eineinhalb Stunden verkürzen.

Das Eisenbahnbundesamt hatte im November 2015 einen oberirdischen Verlauf der neuen geplanten Fernbahngleise genehmigt.

Bürgerinitiative Dresdner Bahn: Infoveranstaltung zum Urteil Gemeinschaftshaus Lichtenrade Lichtenrader Damm 182-212, Montag, 3. Juli, 19 Uhr

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