Grundeigentümerverein Berlin-Lichtenrade informiert:

Rauch-Melder sind jetzt Pflicht

Am 1. Januar 2017 ist neue Berliner Bauordnung in Kraft getreten. Neben zahlreichen Änderungen wurde nun auch die Pflicht eingeführt, Wohnungen mit Rauchwarnmeldern auszustatten. Diese Pflicht gilt für neu gebaute und umgebaute Wohnungen seit dem 1. Januar 2017. Für bestehende Wohnungen muss die Nachrüstung bis zum 31.Dezember 2020 erfolgen.

Diese Pflicht gilt nicht nur für Wohnungen in Mehrfamilienhäusern sondern auch in Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen. Die Montage hat in Aufenthaltsräumen (Wohnzimmer, Kinderzimmer, Schlafzimmer, Arbeitszimmer) außer Küchen und in Fluren, sofern sie Rettungswege von Aufenthaltsräumen sind, zu erfolgen.

Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut oder angebracht und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird. Das ist in der Regel in der Raummitte an der Decke.

Die Montage von Rauchwarnmeldern ist vom Eigentümer zu veranlassen. Bei Eigentumswohnungen kann die Eigentümergemeinschaft beschließen, die Ausstattung mit Rauchwarnmeldern für alle Wohnungen zu beauftragen.

Rauchwarnmelder unterliegen einer jährlichen Wartungspflicht. Die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft obliegt laut Bauordnung den Mietern oder sonstigen Nutzungsberechtigten, es sei denn, die Eigentümerin oder der Eigentümer übernimmt diese Verpflichtung selbst. Aus Haftungsgründen ist es jedoch empfehlenswert, wenn der Eigentümer auch die Wartungspflicht übernimmt und hierfür einen Fachbetrieb beauftragt.

Bei der Wartung sind die Funktionsfähigkeit und richtige Montage zu prüfen. Dies gilt unabhängig von der Lebensdauer der Batterien. Die Wartung kann, muss aber nicht von einem Fachbetrieb ausgeführt werden. Und das Ergebnis der Wartung ist zu dokumentieren. Auch in Brandenburg wurde die Rauchwarnmelderpflicht eingeführt. Es gelten die gleichen Regelungen wie in Berlin nur mit dem Unterschied, dass in Brandenburg der Eigentümer auch für die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft (Wartung) zuständig ist.

Frank Behrend, 1. Vorsitzender Geschäftsstelle: Rehagener Str. 34 (030) 744 88 72

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