Grundeigentümerverein Berlin-Lichtenrade informiert:

Die warme Jahreszeit kommt...

Die Garten- und Freiluftsaison beginnt und ein Teil unseres Alltags findet wieder im Freien statt. Dies bringt leder nicht nur Freude mit sich, sondern ab und zu auch Stress und Ärger mit dem Nachbarn. Stichworte sind Feiern im Freien oder die Gartenarbeit mit lärmenden Maschinen.

Feiern im Freien: Auch wenn die freie Entfaltung der Persönlichkeit im Grundgesetz verankert ist, ist es nicht zulässig, seine Nachbarn durch lautes Feiern insbesondere in der Nachtruhe zu stören. Eine Regelung, man dürfe einmal im Jahr, manche sagen sogar einmal im Monat laut feiern, gibt es nicht. Grillen: Im eigenen Garten wird das Grillen durch kein Gesetz verboten. Allerdings muss beim Grillen auf die Nachbarn Rücksicht genommen werden. Der Grill muss so aufgestellt werden, dass der Rauch nicht in Wohn- und Schlafräume der Nachbarn ziehen kann. Dies stellt eine erhebliche Belästigung durch verbotenes Verbrennen von Gegenständen dar (OLG Düsseldorf).

Wie oft man Grillen darf, haben Gerichte ganz unterschiedlich beurteilt; es gibt keine feste Regelung. Tägliches Grillen und Grillen an jedem Wochenende geht aber nicht.

Damit es keinen Streit gibt, vielleicht auch mal die Nachbarn einladen und zusammen grillen.

Kinderlärm: Kinderlärm ist als Lebensäußerung unvermeidbar und regelmäßig in einem Wohngebiet von der Nachbarschaft zu dulden.

Rasen mähen: Rasenmäher und andere Gartengeräte dürfen nur an Werktagen (also nicht an Sonnund Feiertagen) in der Zeit zwischen 7 und 20 Uhr betrieben werden. Einige motorgetriebene Gartengeräte (Freischneider, Rasenkantenschneider, Laubsammler etc.) dürfen nur werktags von 9 bis 13 Uhr und 15 bis 17 Uhr betrieben werden. Ausgenommen sind besonders lärmarme Geräte.

Das nachbarliche Miteinander sollte auf allen Seiten von Rücksichtnahme und Toleranz geprägt sein. Dann kommt man ganz sicher miteinander klar. Und wenn es Problem gibt, ist ein Gespräch über den Zaun besser als rechtliche Auseinandersetzungen. Diese helfen in aller Regel nicht, sondern verhärten die Fronten noch mehr (und Kosten Geld).

Frank Behrend, 1. Vorsitzender
Geschäftsstelle: Rehagener Str. 34
(030) 744 88 72

Der Taufengel der Dorfkirche Lichtenrade:

Pfr. Röglein rettete den Engel aus der brennenden Kirche

Zur Taufe benötigt man bekanntlich Wasser, fließendes Wasser. Aus biblischen Berichten geht hervor, dass zunächst in einem Fluss, den Jordan, getauft wurde. Auf Dauer gesehen war man sich allerdings bewusst darüber, andere Lösungen finden zu müssen.

Da fließendes Wasser meist nicht verfügbar war, entschied man sich letztendlich für die Variante, dem Täufling aus einem Taufstein dreimal Wasser, im Namen des Vaters, des Sohnes und des Heiligen Geistes, über den Kopf zu gießen.

Die Taufbecken haben sich im Laufe der Zeit natürlich verändert. So waren sie in byzantinischen Kirchen häufig im Boden eingelassen und hatten die Form eines Kreuzes. In der Romantik waren sie sehr einfach gehalten und hatten ihren Platz am Eingangsbereich der Kirche.

Die Barockzeit brachte allerdings eine ganz besondere Form des Taufsteins hervor, einen aus Holz gefertigten Engel, den Taufengel. Diese waren im 17. und 18. Jahrhundert vor allem in Deutschland, Dänemark und Schweden in lutherischen Kirchen üblich.

Hier gab es Varianten der hängenden Engel, die bei einer Taufe mittels eines Seilzugs heruntergelassen wurden wie auch stehende und kniende Taufengel, die ein Taufbecken auf ihrem Kopf tragen oder über sich in die Höhe stemmen, sogenannte „Beckenstemmer“. Engel galten damals wie heute als ein Schutzsymbol. Deshalb wählen viele Eltern auch heute noch sehr gern den Bibelspruch aus dem 91. Psalm:

„Denn er hat seinen Engeln befohlen, dass sie dich behüten auf allen deinen Wegen, dass sie dich auf den Händen tragen und du deinen Fuß nicht an einen Stein stoßest.“ Der Taufengel aus der Dorfkirche ist ein stehender Engel, der eine Platte auf dem Kopf balanciert, die zur Aufnahme der Taufschale bzw. der Kanne für das Taufwasser, dient.

Dieser wurde wahrscheinlich der Gemeinde 1708 oder 1725 vom Dom Berlin gestiftet. Zu diesem Zeitpunkt gehörte ein Dorfdrittel von Lichtenrade dem Domkirchenkollegium in Berlin.

Der Taufengel stand bis zum 29. Dezember 1943 in der Dorfkirche Lichtenrade. An diesem Tag wurde die Kirche von mehreren Brandbomben getroffen und brannte bis auf die Grundmauern aus. Dem damaligen Pfarrer Röglein ist es zu verdanken, dass der barocke Taufengel aus der brennenden Kirche gerettet werden konnte.

Hierbei verlor der Engel allerdings sein, in der rechten Hand haltendes Spruchband mit der Inschrift aus dem Markusevangelium, Kapitel 10, Vers 14: „Lasset die
Kindlein zu mir kommen“.

Die Zeiten nach dem Krieg waren nicht einfach. So gab es nicht nur Schwierigkeiten, die benötigten Baumaterialien heranzuschaffen, sondern auch das nötige  Geld.

Nur durch Spenden der Bevölkerung und durch das Aufnehmen eines Darlehens konnte bereits im  August 1948 Richtfest gefeiert werden und letztendlich am 3. April 1949 mit einem großen Festgottesdienst die Kirche wieder eingeweiht werden.

Der Taufengel kam damit wieder zurück an seinem ursprünglichen Platz, links neben dem Altar, den er bis zum Umzug ins Heimatmuseum innehatte.

Marina Heimann

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