Grundeigentümerverein Berlin-Lichtenrade informiert:

Verkehrs- statt Einheitswert

Selbst Immobilieneigentümer wissen häufig nichts mit dem Begriff „Einheitswert“ anzufangen. Es handelt sich hierbei um einen Begriff aus dem Steuerecht, mit dem man auch als langjähriger Grundstückseigentümer äußerst selten zu tun hat.

Der Einheitswert stellt eine Bewertung von Immobilien für steuerliche Zwecke dar. Bewertungsstichtag ist der 1.1.1964, für Immobilen auf dem Gebiet der ehemaligen DDR ist Stichtag der 1.1.1936. Dennoch gelten die Bewertungskriterien noch heute und sind Grundlage für die Berechnung der Grundsteuer. Und je höher der Einheitswert, desto mehr Grundsteuer muss man zahlen.

Wenn das Finanzamt einen Fragebogen zur Größe und zur Ausstattung einer Immobilie schickt, sollte man aufmerksam werden. Denn dann stehen eine Überprüfung der bisherigen Einheitsbewertung und möglicherweise eine Neuberechnung des Einheitswertes an. Und viele Wertverbesserungen sind nie in die Einheitsbewertung eingeflossen und werden daher den neuen Einheitswert erhöhen und dann auch eine höhere Grundsteuer zur Folge haben.

Wird ein neuer Einheitswertbescheid vom Finanzamt zugestellt, so sollte man ihn genau prüfen und ggf. innerhalb der Monatsfrist Einspruch einlegen. Reagiert man erst, wenn der darauf basierende Grundsteuerbescheid ergangen ist, was häufig mehrere Monate später sein kann, ist es zu spät und der Einheitswertbescheid ist bestandskräftig.

Die Einheitsbewertung wird aufgrund der weit zurück liegenden Bewertungsstichtage inzwischen als verfassungsrechtlich bedenklich angesehen. Aus diesem Grund arbeitet der Gesetzgeber derzeit an einer umfassenden Grundsteuerreform. Der neue Bewertungsstichtag soll voraussichtlich der 1. Januar 2022 sein. Nach dem derzeitigen Stand soll die Grundlage für die Grundsteuerberechnung zukünftig der Verkehrswert einer Immobilie sein. Wie die Berechnung der Grundsteuer dann genau erfolgt, steht noch nicht fest. Die politisch Verantwortlichen beteuern jedoch, dass die Reform aufkommensneutral sein soll. Wollen wir es hoffen.

Frank Behrend, 1. Vorsitzender
Geschäftsstelle: Rehagener Str. 34
(030) 744 88 72

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