Gemeinsam bleiben mehr Mittel für die pädagogische Betreuung

Jugendarrest in Lichtenrade ab 2016 auch für Brandenburg

In Lichtenrade gibt es schon seit Jahren eine Jugendarrestanstalt. Diese soll ab 2016 auch für Brandenburger Arrestanten genutzt werden.

Der Berliner Senator für Justiz und Verbraucherschutz Thomas Heilmann und der Brandenburgische Justizminister Dr. Helmuth Markov haben am 11. September in einer Pressekonferenz übereinstimmend betont, dass es ihr gemeinsamer Wille sei, den Vollzug des Jugendarrestes an Berliner und Brandenburger Arrestierten in einer gemeinsamen Jugendarrestanstalt durchzuführen, ihn konsequent auf die Förderung der Arrestierten auszurichten und sozialpädagogisch auszugestalten.

Durch die Errichtung und den Betrieb einer gemeinsamen Einrichtung sollen Synergieeffekte erzielt, bereits bestehende Ressourcen genutzt und die Qualität der Arbeit insgesamt weiter verbessert werden. Beide Politiker zeigten sich überzeugt, dass der Betrieb einer gemeinsamen Einrichtung noch im Jahr 2016 aufgenommen werden könne.

Dazu erklärte Justizminister Dr. Helmuth Markov: „Eine gemeinsame Einrichtung hat für beide Seiten nur positive Auswirkungen. In der gemeinsamen Einrichtung kann aufgrund der größeren Zahl der Arrestierten ein differenzierteres und vielfältigeres Angebot an pädagogischen Maßnahmen unterbreitet werden. Aufgrund der zentralen Lage der Anstalt in Berlin-Lichtenrade kann auch die Vernetzung mit Nachsorgeeinrichtungen im Land Brandenburg gut vorangetrieben werden. All dies wird zu Qualitätssteigerungen im Jugendarrest führen – bei zugleich in beiden Ländern sinkenden, weil geteilten Kosten.“

Justizsenator Thomas Heilmann ergänzte „Wir haben den Platz und Brandenburg den Bedarf. Da bietet sich schon aus rein pragmatischen Gesichtspunkten die jetzt vereinbarte Lösung an. Es gibt nicht nur finanzielle Synergien, sondern auch die Chance, die Arbeit mit den straffällig gewordenen Jugendlichen noch besser auszudifferenzieren.
Deshalb ist eine Zusammenlegung die einzig logische Konsequenz.“

In Brandenburg sehen einige Experten die Zusammenlegung straffälliger Jugendlicher vom Land und aus der Großstadt „auf engstem Raum“ skeptisch. Auf unsere Nachfrage teilt die Berliner Justizpressestelle mit, dass diese Einschätzung ausdrücklich nicht geteilt wird.

Auch wenn hier Jugendliche aus der Großstadt und vom Land aufeinandertreffen werden, sei die Schwere der Straftaten vergleichbar. Das heißt, es werde mit allergrößter Wahrscheinlichkeit nicht der Dorfjugendliche, der als Ersttäter beim Ladendiebstahl erwischt wurde gemeinsam mit einem wegen Körperverletzung verurteilten Wiederholungstäter aus der Großstadt gemeinsam arrestiert.

Einen Vorteil sieht die Berlinr Justiz auch in der Brandenburger Beteiligung an den Kosten für den Betrieb der JAA. Dadurch gäbe es mehr Mittel für die pädagogische Arbeit mit den Jugendlichen, und, die derzeitigen durchschnittlichen Belegungszahlen beider Länder sprächen nicht für die These vom ‘engstem Raum’.

Der Jugendarrest im Land Berlin wird bereits seit März 2012 in der Jugendarrestanstalt in Lichtenrade, Kirchhainer Damm, vollzogen. Die Anstalt verfügt über 60 Einzelplätze, die jedoch nur zur Hälfte belegt sind. Im Land Brandenburg wird der Jugendarrest derzeit in einer Containeranlage - einem Provisorium, da das Amtsgericht Königs Wusterhausen saniert wird, - betrieben. Seit dem 1. September 2014 gilt hier das Brandenburgische Jugendarrestvollzugsgesetz. In Berlin arbeitet die Jugendarrestanstalt noch nach der bundeseinheitlichen Jugendarrestvollzugsordnung und den bundesgesetzlichen Vorgaben. Inhaltlich stimmen das Brandenburgische Gesetz und die Berliner Konzeption größtenteils überein. In beiden Ländern handelt es sich bei den Jugendarrestanstalten um eigenständige Einrichtungen.

In der gemeinsamen Einrichtung sind 40 Plätze für Berliner und 20 Plätze für Brandenburgische Arrestierte vorgesehen. Jedoch soll auch künftigen Bedarfen Rechnung getragen werden. Für den zunächst geplanten Neubau in Brandenburg waren 25 Plätze vorgesehen, da gelegentlichen Belegungsspitzen Rechnung getragen werden sollte. Solch große Kapazitäten sind mit Blick auf die in der gemeinsamen Einrichtung bestehende Möglichkeit, kurzfristig auf freistehende Berliner Plätze auszuweichen, nunmehr nicht mehr erforderlich. Aus verwaltungsökonomischen Gründen werden die Kosten pauschal berechnet werden. Für beide Länder ergeben sich dadurch finanzielle Vorteile. Beide Länder tragen gemeinsam die Verantwortung für die Einrichtung. So bestellt die für Justiz zuständige Senatsverwaltung des Landes Berlin im Einvernehmen mit dem für Justiz zuständigen Ministerium des Landes Brandenburg eine Arrestleiterin oder einen Arrestleiter für die Einrichtung, die oder der die Verantwortung für die sozialpädagogische Ausgestaltung und Organisation des Arrestes trägt und die Bediensteten fachlich anleitet.

Der Vollzug des Jugendarrestes dient dem Ziel, den Arrestierten das von ihnen begangene Unrecht und ihre Verantwortung hierfür bewusst zu machen und ihnen Hilfe für eine Lebensführung ohne Straftaten aufzuzeigen und zu vermitteln.

Aufgrund der sehr kurzen Verweildauer steht von Beginn bis zum Ende des Arrestes die zukunftsorientierte Ausrichtung der erzieherischen Arbeit im Mittelpunkt. Durch die pädagogische Ausgestaltung des Arrestalltages und die Vernetzung mit anderen Institutionen, wie Jugendgerichts- und Bewährungshilfe, Schulsozialarbeit, aber auch externen freien Trägern, kann die Übergangsbegleitung für den jungen Menschen intensiv genutzt werden. Kontakte für die Zeit nach dem Arrest werden hergestellt und Anlaufstellen mit individuellen Hilfs- und Betreuungsangeboten geschaffen.“

Der Staatsvertrag über die Einrichtung und den Betrieb der gemeinsamen Jugendarrestanstalt soll möglichst noch in diesem Jahr, nach Bildung der neuen Landesregierung in Brandenburg, geschlossen werden. Nach Ratifizierung
des Vertrages könnte die gemeinsame Einrichtung dann bereits im Jahr 2016 ihre Arbeit aufnehmen.

Thomas Moser
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Dieses Jahr besuchten Pekinger Grundschüler Lichtenrade

Aktive Schulpartnerschaft mit Pekinger Grundschule

Seit 2002 gibt es von der Lichtenrader Bruno-H.-Bürgel-Grundschule die Schulpartnerschaft mit einer Grundschule in Peking. Und das nicht nur auf dem Papier, die Partnerschaft wird gelebt und ein vielfältiger Austausch der  Kulturen findet statt.

Am Anfang wurde die Idee noch belächelt, aber nach 12 Jahren hat sich diese Partnerschaft mit der Wan Quan Xiao Xue, einer Grundschule im Bezirk Hai Dian im Nordosten der chinesischen Hauptstadt, als zuverlässig erwiesen. Die 7356 km Entfernung scheinen kein Hindernis zu sein.

Bei der zehnten Begegnung sind jetzt 17 Schülerinnen und Schüler von 9 bis 12 Jahren mit 3 Lehrkräften aus China angereist. Sie übernachteten im SSVL-Sportlerheim am Kirchhainer Damm. Ein umfangreiches Programm
wartete auf die Gäste. Neben den gemeinsamen Unterrichtsstunden und einem Tag in einer deutschen Familie gab es ein umfangreiches Touristenprogramm in Berlin und Potsdam.

Übersetzer halfen bei den persönlichen Kontakten. Schulleiter Jens Otte hat zusammen mit Lehrern und Eltern alles organisiert: „Wir sind stolz auf die intensiven Kontakte mit den chinesischen Kollegen und Schülern.“

Der Kontakt mit Peking entstand durch Vermittlung der Senatskanzlei, da Peking und Berlin seit nunmehr 20 Jahren Partnerstädte sind. Die Partnerschaft begann mit Schülerinnen und Schüler einer 4. Klasse. Die Grundschule in Peking ist, wie in Berlin, auch auf sechs Jahre angelegt. Man schrieb sich Briefe mit den  gleichaltrigen Schülern in der Ferne. Anfangs war dies sehr kompliziert, da diese Briefe von der jeweiligen  Muttersprache ins Englische und dann in die Muttersprache übersetzt werden mussten. Die Briefe gab es am Anfang in drei Sprachen. Mittlerweile wird der Kontakt nur noch in englischer Sprache durchgeführt. In den Briefen lernen die Kinder sich kennen, erfahren etwas über die Hobbys und das Lieblingsessen, über die Schule und die Familien im entfernten China bzw. Deutschland.

Kinder der Bruno-H.-Bürgel-Schule lernen ab der 3. Klasse China und die chinesisches Leben und Kultur kennen. In einer Arbeitsgemeinschaft, die von einer
Chinesisch-Lehrerin geführt wird, und in einem Wahlkurs wird die fremde Sprache gelernt, Schriftzeichen werden „gemalt“ (Kalligraphie) und es wird gezeichnet, chinesisch gekocht und über die Kultur geredet. Jedes Jahr nehmen circa 40 Schülerinnen und Schüler der 3. bis 6. Klassen diese Angebote wahr.

Besonderer Höhepunkt der Partnerschaft sind die gegenseitigen Besuche, die im jährlichen Rhythmus stattfinden. Dieses Jahr besuchte nun die Gruppe aus Peking die Lichtenrader Grundschule.

Neben Brieffreundschaften gibt es E-Mail-Kontakte und auch private Besuche. Die Vor- und Nachbereitungen der Besuche, China-Abende und weitere Aktivitäten sorgen für das einmalige Gemeinschaftserlebnis an der Lichtenrader Schule.

Die Partnerschaft mit Peking ist eine der aktivsten Städtepartnerschaften des Landes Berlin. Bereits am 5. Mai 1988 wurde zwischen dem Magistrat von Berlin und der Stadtregierung Peking eine Vereinbarung über eine freundschaftliche Zusammenarbeit geschlossen. Im April 1994 wurde die Beziehung zwischen den beiden Hauptstädten durch eine gemeinsame Erklärung und ein Memorandum über Austauschprogramme bekräftigt.

Besonders stolz sind Berlin und Peking auf ihre gemeinsame Nachwuchsarbeit: Es gibt inzwischen 18 Schulpartnerschaften zwischen den beiden Hauptstädten. Allein diese Schulpartnerschaften haben dazu geführt, dass an inzwischen zehn Berliner Schulen Chinesisch als Wahlpflichtfach (dritte Fremdsprache), an einer sogar als zweite Fremdsprache mit beachtlichen Zuwachszahlen unterrichtet wird.

Thomas Moser
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Es geht um viel Geld

BVV-Kontrolle bei Bahnhofstraßen-Förderung gefordert

Lichtenrade. Aufgrund der Streitigkeiten um die zwei Lichtenrader Wein- und Winzerfeste hat die CDU-Fraktion in der BVV einen Antrag eingebracht, mit dem das Bezirksamt ersucht wird, quasi die Regie bei der Verteilung des Geldes aus dem Städtebauförderprogramm "Aktive Zentren" zu übernehmen.

Bei dem bis spätestens April 2015 zu erarbeitenden Antrag an die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt über die Einbeziehung der Bahnhofstraße in das Städtebauförderprogramm "Aktive Zentren" sollen die unterschiedlichen und teils höchst zerstrittenen Interessensverbände intensiv einbezogen werden.

"Dabei sollen die jeweiligen Vorstellungen zur Umgestaltung und Ertüchtigung der Bahnhofstraße unter grundsätzlicher Beachtung des vorliegenden Leitbildes einbezogen und berücksichtigt werden", heißt es unter anderem. Und: "Die BVV ist über jeweils einen Vertreter aus den Fraktionen aktiv an der Erarbeitung zu beteiligen und rechtzeitig vor Abgabe des Antrages um Zustimmung zu bitten."

Begründung des Bezirksverordneten Peter Rimmler: "Sowohl im Rahmen der Erarbeitung des Leitbildes für die Entwicklung und Qualifizierung der Bahnhofstraße als auch anlässlich zahlreicher Bürgerveranstaltungen wurde deutlich, dass die Entwicklung der Bahnhofstraße von teilweise konträren und unterschiedlichen Ideen und Interessen geprägt ist, für die es nunmehr gilt, einen konsensfähigen Antrag zu erarbeiten. Dazu ist die Einbeziehung aller Interessensvereinigungen zwingend geboten."

Rimmler zur Berliner Woche: "Es geht schließlich um viel Geld." Wie berichtet, kann die Bahnhofstraße mit etwa fünf Millionen Euro aus dem Programm "Aktive Zentren" rechnen. Die rot-grüne Mehrheit in der BVV hat den Antrag allerdings erst einmal zur weiteren Beratung in den Ausschuss für Stadtentwicklung überwiesen.

 

Reporter Tempelhof-Schöneberg (Berliner Woche)

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