Pädagogische Ausrichtung ist Bedingung für Zusammenarbeit

Brandenburger wollen die Jugendstrafanstalt mitnutzen

Nach Mitteilung der Pressestelle der Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz finden Gespräche mit der Brandenburger Landesregierung mit dem Ziel statt, dass Brandenburger Arrestanten künftig auch in Berlin-Lichtenrade untergebracht werden.

In der Lichtenrader Jugendarrestanstalt (JAA) am Kirchhainer Damm, die erst Anfang 2012 vom benachbarten Grundstück der alten JAA umgezogen ist, ist nun noch Platz frei. Vorher war hier Untersuchungshaftanstalt für Jugendliche untergebracht. Die alte JAA platze aus allen Nähten. Teilweise mussten Jugendliche abgewiesen werden.

In der neuen JAA in Lichtenrade sind 60 Plätze für weibliche und männliche Jugendliche vorhanden. Am Stichtag 15. Januar 2014 waren nur 24 Plätze belegt, wobei die Zahl wegen hoher Fluktuation sehr schwankend ist. Über 35 Plätze wurden noch nicht belegt. In der Brandenburger Arrestanstalt sind durchschnittlich 5 bis 15 Arrestanten untergebracht.

Justizsenator Thomas Heilmann (CDU) betonte, dass die Gespräche noch am Anfang stehen. Auf politischer Ebene finden zur Zeit, wegen des Rücktritts des Brandenburger Justizministers, keine Gespräche statt. Die Senatsverwaltung bestätige, dass jedoch auf Arbeitsebene weiter Gespräche stattfinden. Man rechne auf lange Sicht nicht damit, dass selbst bei einer Zusammenlegung es zu Abweisungen von Jugendlichen kommen könnte.

Der erst im Dezember 2013 zurückgetretene Brandenburger Minister Dr. Volkmar Schöneburg erklärte Anfang Dezember: „Es ist sehr erfreulich, dass die Berliner Seite die Initiative ergriffen hat, erneut die Möglichkeit einer Vollzugsgemeinschaft im Interesse beider Länder zu prüfen.“

Die Möglichkeiten einer Zusammenarbeit wird Brandenburg nun ernsthaft prüfen. Eine Entscheidung, den Neubau der Jugendarrestvollzugsanstalt in Königs Wusterhausen aufzugeben, wurde nicht getroffen. Voraussetzung für eine Zusammenarbeit bleibt jedoch, dass sowohl die Brandenburger als auch die Berliner Bedarfe und Besonderheiten berücksichtigt werden.

Für Brandenburg kommt es insbesondere auf eine sozialpädagogische Ausrichtung des Arrestes an. Minister a.D. Dr. Schöneburg betont: „Bei der anstehenden Prüfung wird natürlich zudem maßgeblich zu berücksichtigen sein, ob sich ein gemeinsamer Jugendarrestvollzug für Brandenburg auch wirtschaftlich rechnet.“

Der Jugendarrest von Jugendlichen und Heranwachsenden ist ein kurzfristiger, im Optimalfall rasch einsetzender Freiheitsentzug. Jugendarrest wird nach einer Straftat angeordnet, wenn die Verhängung einer Jugendstrafe als zu schwerwiegend eingeschätzt wird.

Thomas Moser
www.lichtenrade-berlin.de
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