Mustersiedlung nach dem 1. Weltkrieg, Abendrot Lichtenrade

Kleinhaussiedlung mit Gärten zur Selbstversorgung

Bei der Abendrotsiedlung handelt es sich um eine Kleinhaussiedlung mit Gartenstadtcharakter die in der Zeit nach dem 1. Weltkrieg entstanden ist.

Zur Zeit der Industrialisierung befand sich Berlin in einer gewaltigen Wachstumsphase. Dies ließ die Bevölkerung stetig ansteigen und erreichte ihren Höhepunkt mit 4 Millionen Einwohnern mit der Eingemeindung der Vororte zu Berlin, im Jahre 1920.

Die Wohnverhältnisse waren in dieser Zeit alles Andere als komfortabel. Immer mehr Menschen mussten sich Zimmer teilen. In Hinterhöfen und Kellerwohnungen breiteten sich, bedingt durch Luftverschmutzung und unzureichenden hygienischen Verhältnissen, Krankheiten wie Tuberkulose aus. Fast jeder dritte Berliner verstarb um 1900 an der „Schwindsucht“. Antibiotika zur Behandlung der Tuberkulose gab es erst ab 1943.

Die Regierung war gefordert und Reichskanzler Otto von Bismark richtete die zur damaligen Zeit fortschrittliche Sozialversicherung ein. Diese ermöglichte den Bau von Tuberkuloseheilstätten. Bekanntestes Beispiel sind hierfür die Beelitzer Heilstätten vor den Toren Berlins.

Die von vielen Kräften getragene Reformpolitik trug dazu bei, dass in den 1919/20 Jahren auf dem Gebiet des Wohnungsbaus, mit wenig Aufwand und geringen Kosten gesunder Wohnraum mit viel Licht, Luft und Sonne für die breitere Bevölkerung geschaffen wurde.

Die Abendrotsiedlung ist eine typische Kleinhaussiedlung dieser Zeit, die eigenständige Merkmale aufweist. 1918 erwarb die neu gebildete Siedlungsgesellschaft der Gemeinde Berlin-Lichtenrade eine Fläche von 30 ha und beauftragte den Berliner Architekten und Regierungsbaumeister Hans Jessen mit der Planung einer Siedlung. Der Bau der Siedlung erfolgte in zwei Bauabschnitten und bestand ursprünglich aus 119 Hauseinheiten, die in Doppel- und Reihenhausbauweise errichtet wurden. Bauphase 1 bestand aus 67 Hauseinheiten mit 12 unterschiedlichen Haustypen.

Der zweite Bauabschnitt von 52 Einheiten wurde durch die zu dieser Zeit allgemein schlechter werdende wirtschaftliche Lage, vereinfacht gebaut und bestand nur noch aus 2 verschiedenen Wohnhaustypen. Alle Häuser entsprechen allerdings im Wesentlichen einem gemeinsamen Baustil. Sie sind würfelförmig, mit Walmdach und Biberschwanzabdeckung im Hauptgebäude, Sprossenfenster mit Fensterläden und hölzernen Haustüren mit Glaseinsatz. Als Bauschmuck erhielten diese Häuser ein aus einer Klinkerschicht gefertigtes Gesimsband.

Die Bebauung ist aufgelockert. Die Gärten, die zur Selbstversorgung der Bewohner mit frischem Obst und Gemüse sowie zur Kleintierhaltung bestimmt waren, sind mit Wirtschaftswegen untereinander verbunden. Bekannteste Bewohner waren Paul Fechter, Theater- und Kunstkritiker und der Arzt Hans Kollwitz, ältester Sohn von Käthe Kollwitz. Fechter lebte von 1921 bis 1958 im Franziusweg 63, wo sich heute eine Gedenktafel am Haus befindet, die darauf hinweist, dass hier am 26. Juli 1944 die letzte Sitzung, der 1863 gegründeten Mittwochs-Gesellschaft stattfand. Dr. Hans Kollwitz wohnte mit seiner Familie seit 1922, kriegsbedingt mit Unterbrechung, in dem Reihenhaus, Waldweg 29 /Ecke Grenzweg.

Bei Modernisierungen bzw. baulichen Veränderungen muss die Einheitlichkeit der Hausgruppen gewahrt werden. Dies gilt auch für die Verwendung von Materialien. Auch wenn die Abendrotsiedlung nicht unter Denkmalschutz steht, gilt bei ihr der oberste Grundsatz, der zur Erhaltung der historischen Bausubstanz.

Marina Heimann

Grundeigentümerverein Berlin-Lichtenrade informiert

Beschneiden von Bäumen

Durch die Baumschutzverordnung werden Baumbestände und Einzelbäume (Laubbäume, Waldkiefer, Walnuss und Türkische Baumhasel), deren Stammumfang in einer Höhe von 1,30 m über dem Erdboden mindestens 80 cm beträgt, geschützt. Mehrstämmige Baumarten sind geschützt, wenn einer der Stämme einen Stammumfang von mindestens 50 cm hat. Nicht geschützt sind Obstbäume und Nadelgehölze mit Ausnahme der oben genannten Arten.

Folgende Maßnahmen sind an geschützten Bäumen ohne Genehmigung zulässig:
- ordnungsgemäße und fachgerechte Pflege- und Erhaltungsmaßnahmen sowie die Entfernung von Totholz und beschädigten Ästen;
- das fachgerechte Entfernen von Zweigen und Ästen bis zu einem Umfang von maximal 15 cm, soweit dies insbesondere im Rahmen von Dach- und Fassadenfreischnitten, zur Herstellung des Lichtraumprofils von Gehwegen, Zufahrten, Müllplätzen, Kinderspielplätzen und von Flächen, die dem Befahren und Aufstellen von Feuerwehrfahrzeugen dienen, sowie zur Verhinderung einer Verschattung von Wohnoder Arbeitsräumen erforderlich ist,
- das fachgerechte Entfernen von überragenden Ästen an Nachbarund straßenseitigen Grundstücksgrenzen bis zu einem Umfang von maximal 15 cm.

Ragen Äste von Nachbars Baum über die Grundstücksgrenze, so darf nur der Eigentümer des Baums einen Rückschnitt vornehmen. Kommt er dieser Pflicht nicht nach, regelt § 910 BGB die Vorgehensweise.

Der beeinträchtigte Eigentümer darf die herüber ragenden Äste abschneiden und behalten, aber nur wenn konkrete Beeinträchtigungen für sein Grundstück vorhanden sind. Dies ist z.B. der Fall, wenn Äste in die Regenrinne des Hauses ragen. Wichtig ist, den Nachbarn zunächst unter Setzung einer angemessenen Frist aufzufordern, die überhängenden Äste abzuschneiden. Die Frist muss so bemessen sein, dass der Nachbar die Möglichkeit hat, außerhalb der Wachstumsperiode – also in der Zeit vom 1. Oktober bis zum 28. Februar – die Äste abzuschneiden. Erst nach Fristablauf darf man zur Tat schreiten. 

Aber auch bei Ausübung des Selbsthilferechts sind andere gesetzliche Regelungen, z.B. Baumschutzverordnungen zu beachten.

Frank Behrend, 1. Vorsitzender
Geschäftsstelle: Rehagener Str. 34

Die „Händleriniative Bahnhofstraße“ präsentierte Überraschung

Zum Geburtstag kamen zwei Traditionsbusse vorbei

Zwei 60er Jahre BVG Busse der „AG Taditionsbus Berlin“ kamen am 1. Oktober 2016 nach Lichtenrade.

Der Kleine, Jahrgang 1964 stand den Besuchern zur Besichtigung zur Verfügung. Dieser wurde insbesondere von den ganz jungen Lichtenrader Bürgern bewundert. So konnten Kinder auf dem Fahrersitz Platz nehmen und das überdimensionale Lenkrad betätigen. Für die jung gebliebenen Erwachsenen waren Fachleute des Fördervereins der Traditionsbus AG vor Ort und beantworteten sachkundig alle Fragen.

Der Doppeldecker, Jahrgang 1965, der von der Traditionsbus AG denkmalgerecht wieder aufgebaut wurde, fuhr hingegen mit Busfahrer Alex durch Lichtenrade.

Begleitet wurden die Rundfahrten von der Lichtenrader Stadtführerin, Marina Heimann, die Wissenswertes aus der Vergangenheit des Ortes zu erzählen wusste. Bei vielen wurden Erinnerungen wach. Allerdings bemängelten einige, die überaus lauten Motorengeräusche und die etwas umständlichen hohen Ein- bzw. Ausstiege aus dem Bus.

Somit waren doch die meisten recht froh, dass unsere heutigen Busse um so viel leiser und komfortabler in der Stadt unterwegs sind. Die Fahrten wurden so gut
von den Bürgern angenommen, dass der Bus insgesamt fünf Runden drehen durfte.

Eine wirklich gelungene Überraschung.

Jute Tat vom Ulrich-von-Hutten-Gymnasium

Schülerfirma im Rennen um den Sieg

Rund 280 andere Schülerfirmen hat die Schülerfirma Jute Tat vom Ulrich-von-Hutten-Gymnasium aus dem Feld geschlagen und zieht jetzt gemeinsam mit neun Mitbewerbern ins Finale des Bundes-Schülerfirmen-Contests. Ihre genaue Platzierung erfahren die Schülerinnen und Schüler am 11. November 2016 bei der Siegerehrung im Bundeswirtschaftsministerium.

Natürlich ist es da auch für den CDU-Bundestagsabgeordneten Dr. Jan-Marco Luczak aus Berlin Ehrensache, den Schülern aus seinem Wahlkreis die Daumen zu drücken. Er weiß genau: „So viel Engagement und Unternehmergeist in so jungen Jahren ist schon etwas ganz Besonderes. Die Schüler lernen das Geschäftsleben innerhalb einer Firma kennen und erstellen sogar einen Geschäftsbericht“.

Vor allem beeindruckt Luczak die Geschäftsidee, Flüchtlingen mit Zertifikaten helfen zu wollen und somit etwas Gutes zu tun. Von dem Geld eines gekauften Zertifikats ermöglicht Jute Tat einem Flüchtling das Erleben einer gemeinsamen Veranstaltung.

Darum steht Luczak der Schülerfirma nicht nur moralisch zur Seite: „Das ist eine tolle Initiative der Schüler an meiner alten Schule, deshalb habe ich auch selbst einen solchen Anteilsschein erworben, um die Idee zu unterstützen.

Die Schüler verbinden soziales Engagement mit unternehmerischem Denken und organisieren sich wie eine kleine Firma. Ich bin mir sicher, dass sie damit wertvolle Erfahrungen für ihr weiteres Leben sammeln.“ Nicht nur Erfahrungen können die Schüler von Jute Tat sammeln, sondern auch einen Preis beim Bundes-Schülerfirmen-Contest ergattern.

Ob Sie auf einem der drei Siegerplätze landen, wird sich im November zeigen.

„Aber“, so Dr. Jan-Marco Luczak, „bereits in die Top-10-Platzierung zu kommen, ist ja schon ein toller Erfolg, auf den sie mächtig stolz sein können!“

Damit hat der CDU-Bundestagsabgeordnete allerdings Recht, denn um es in die Endrunde zu schaffen und sich einen der Geldpreise zu sichern, musste Jute Tat zunächst per Online-Voting in die Top 20 kommen, aus denen die Jury dann die Gewinner wählte.

Schirmherr der Veranstaltung ist Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel.

Der Bundes-Schülerfirmen-Contest wurde 2010 von der Unternehmensfamilie MüllerMedien ins Leben gerufen, um den deutschen Unternehmernachwuchs zu fördern und Jugendliche zu motivieren, sich bereits während der Schulzeit unternehmerisch zu betätigen. Teilnehmen können alle Schülerfirmen in Deutschland. Welche Schulart die Schüler besuchen, spielt keine Rolle.

Nähere Information zum Bundes-Schülerfirmen Contest gibt es unter www.bundes-schuelerfirmencontest. de.

KlaRas bringt neuen Kalender heraus

Die schönsten Seiten von Lichtenrade

Der in der Dämmerung von Laternen und vorbeikommenden Fahrzeugen in weiches Licht getauchte Lichtenrader Dorfkrug ziert das Titelbild des diesjährigen Lichtenrade-Kalenders des KlaRas-Verlags. Zum dritten Mal haben sich Bettina und Carsten Rasmus darangemacht und im Jahreslauf Bekanntes und weniger Bekanntes aus dem Ortsteil ins Bild gesetzt. Herausgekommen ist bunter Bilderbogen. Er ist gleichzeitig ein Gang durch die Geschichte des Bezirks.

Natürlich sind historische Gebäude zu sehen, etwa ein Nebengebäude der Alten Feuerwache oder das einstige Pfarrhaus im Dorfkern. Moderne dagegen zeigt die Plastik „im Fluge“ der Künstlerin Ursula Hanke-Förster, die in der John-Locke-Siedlung steht.

„Nach wie vor ist es eine Herausforderung, die Motive passend zum annähernd quadratischen Format des Kalenders zu fotografieren“ sagt Carsten Rasmus. So
sind immer mehrere Anläufe nötig, bis ein Motiv zufriedenstellend fotografiert ist.

Zu einer Herausforderung entpuppte sich dabei das April-Motiv, eine riesige Blutbuche in der Pechsteinstraße. Die Sonne musste tief stehen und durfte nicht von Schleierwolken verdeckt sein, um die jungen, rötlich gefärbten Blätter des Baumes durchleuchten zu können.

Anders im Dezember: Kaum eine halbe Stunde Zeit gab es für das Motiv, die weihnachtlich geschmückte Salvatorkirche.

Das Foto kann Jeder beim Durchblättern des Kalenders selbst in Augenschein nehmen – in der Lichtenrader Bücherstube, der Apotheke Alt Lichtenrade und in der Buchhandlung am Mariendorfer Damm, wo der Kalender zu erstehen ist, wahlweise auch auf der Internetseite des KlaRas-Verlags.

„Nicht vergessen werden darf die Unterstützung einige Lichtenrader Gewerbetreibender und anderer lokaler Akteure, die mit einem Logoeintrag die Herstellung des Kalenders unterstützt haben“, fügt Carsten Rasmus noch abschließend hinzu.

Lichtenrade 2017 – die schönsten Seiten von Lichtenrade im Jahreslauf
15 Seiten, 13 Motive, 21cm x 24cm / 9,95 Euro.

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