Neuer Name und neues Konzept

Suppenküche will bewusste Öffnung für Nachbarschaft

Dass die Suppenküche mehr kann, als nur Suppe, zeigt sie offensiv in ihrem neuen Namen. Mit der Bezeichnung „Nachbarschaftszentrum Suppenküche Lichtenrade e.V.“ wird jetzt deutlich, dass die Suppenküche nicht nur ein Angebot für Bedürftige ist, sondern sich ganz bewusst auch für die Nachbarschaft öffnet. Neu ist das Ganze zwar nicht, aber die zu Beginn des Jahres vollzogene Namensergänzung macht die Vielfältigkeit des Engagements deutlich.

Neu ist die Arbeitsgemeinschaft (AG) Kochen. Dieses Kooperationsprojekt mit dem Georg-Büchner-Gymnasium sucht noch begeisterte Hobby- oder Profiköche zur Unterstützung, oder anders gesagt: weibliche und männliche Küchenfeen. Circa 10 Schülerinnen und Schüler treffen sich in den Räumen der Suppenküche zum Kochen und Essen. Zuvor findet eine gemeinsame Planung statt und die Zutaten werden eingekauft. Damit verbunden ist immer eine Nahrungskunde mit gesundheitlichen Aspekten.

Zur Planung gehören die Überlegungen regionale, saisonale und nachhaltige Produkte zu verwenden; das Ganze jedoch unter dem Aspekt der damit verbundenen Kosten. Dann werden Grundtechniken des Kochens vermittelt, dazu gehört, dass keine Fertigprodukte aus der Tüte genutzt werden.

Dass mit dem „Gäste bewirten“, das in der Koch-AG auch gelernt werden soll, verbindet das „Nachbarschaftszentrum Suppenküche Lichtenrade“ ab April einmal im Monat mit Kultur. Das nennt sich dann „Ein Abend mit Poesie“.

Im Flyer heißt es dazu: „Es gibt Gedichte über Gedichte aus der Feder unserer Haus- und Hofpoetin Lisa Kaah.“ Die Gedichte werden gelesen, gespielt und eigenwillig präsentiert.“ Man darf auf den Vortrag „der ganz eigenen Art“ gespannt sein. Der Eintritt kommt mit 5 Euro der Suppenküche zu Gute. Schulkinder haben freien Eintritt. Für ein geringes Entgelt bietet die AG Kochen des Georg-Büchner-Gymnasiums ein kleines Buffet an. Damit die Suppenküche richtig planen kann, sind die Karten vorher zu erwerben.

Nachbarschaftszentrum Suppenküche Lichtenrade Finchleystr. 11
Kartenverkauf samstags, 13 - 16.30 Uhr Tel: (030) 746 823 56 Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

In einem Crashkurs lernten die Kinder auch, sich selbst zu helfen

Fahrradladen Lichtenrade hilft Schöneberger Schule

Wie kommt es dazu, dass ein Lichtenrader Fahrradhändler gebrauchte Fahrräder für eine Schule in Schöneberg spendet? Kurz gesagt: Eine engagierte Lichtenraderin fragte einfach bei Alex im „Fahrradladen Lichtenrade“ nach und der sagte „Ja.“

Aber etwas ausführlicher muss es dann doch sein. Das Zauberwort heißt Vernetzung: Im Bezirk Tempelhof- Schöneberg ist man dabei, sich für den Titel „FairTrade-Town Tempelhof-Schöneberg“ zu bewerben. Dafür gibt es eine Steuerungsgruppe, in der sich viele Aktive des Bezirkes treffen.

Beim Weinfest am Dorfteich traf die Lichtenrader FairTrade-Aktive von der Naturschutzvereinigung BUND, Doris Deom, den Sozialpädagogen der Ganztagsbetreuung von der Gustav-Langenscheidt-Oberschule, Daniel Gollme. Zusammen mit Felix Othily kommen die Sozialpädagogen vom Nachbarschaftsheim Schöneberg e.V. und bieten die vielfältigsten Angebote für die Kinder an. Eine Überschneidung mit FairTrade ist die Koch-AG an der Schule. So kam man ins Gespräch.

Doris Deom hörte, dass von der Ganztagsbetreuung eine dreitägige Fahrradtour geplant ist und einige Kinder aus finanziellen Gründen nicht mitkommen können. Im Schöneberger Kiez, wo die Oberschule liegt, haben nicht alle Kinder Fahrräder. Einmal ist dies bei der innerstädtischen Lage nicht so üblich wie in Lichtenrade, aber andererseits sind die finanziellen Möglichkeiten der Eltern teilweise sehr eingeschränkt. Der Sozialpädagoge Daniel Gollme berichtet: „Viele Kinder haben Berlinpässe.“ Der Pass wird für einige Vergünstigungen an Empfänger von Sozialhilfe und Hartz IV vergeben.

Doris Deom wollte helfen und hoffte, dass der Fahrradhändler Alexander Trillof etwas Flickzeug und Material spendieren könnte. Und Alex half gerne und schnell! Als er von der Notlage hörte, wollte er aber gleich mit gebrauchten fahrtüchtigen Fahrrädern richtig helfen. So konnte Alexander Trillof vom „Fahrradladen Lichtenrade“ Ende April vier Fahrräder übergeben. Beim Abholen war die „Delegation“ der 7. Klasse dann ganz begeistert, wie „cool“ die Räder aussehen.

Rudi, Hamudi und Maximilian waren für ein Gruppenfoto kaum zu bändigen und wollten gleich losfahren.

Sie freuen sich schon auf die Radtour im Mai nach Küstrin und in den Nationalpark Warthemündung/Polen, der etwa 80 Kilometer östlich von Berlin liegt. Vorher hat sich noch Robert, der mal im Fahrradladen gearbeitet hat, mit einem zweiten Aktiven bereit erklärt, den Kindern in einem Crashkurs an der Schule zu zeigen, wie man einfache Reparaturen am Fahrrad ausführt.

Eine schöne Idee und schön zu sehen, wie schnell und unbürokratisch auch über Kiezgrenzen hinweg geholfen wurde!

Info: www.fahrradladen-lichtenrade.de

Thomas Moser
www.lichtenrade-berlin.de
Lichtenrader Internetzeitung - Nachrichten und vieles Neues

1963 schloß das letzte Kino in der Goltzstraße

Auch Lichtenrade hat eine große Kinogeschichte

Ein Kino sucht man in Lichtenrade schon seit langen vergebens. Aber das war nicht immer so.

Die ersten Bilder eines Stummfilms flimmerten bereits 1920 inden Mozart-Lichtspielen, die sich im Waldrestaurant befanden, über die Leinwand. 1963 schloss das letzte Kino, die Roma-Lichtspiele in der Goltzstraße.

Die Anfänge der Kinogeschichte gehen zurück auf das Jahr 1895.

Der von den französischen Lumière Brüdern entwickelte Cinématographe war ein Apparat, der Filmkamera, Kopiergerät und Filmprojektor in sich vereinte. Ins Deutsche übersetzt ist der Kinematograf, Kurzform Kino, ein Apparat für Bewegungsaufzeichnungen. Einer der ersten Stummfilmvorstellungen mithilfe des Kinematografen wurde 1895 nach einer Varieté Vorstellung im Berliner Wintergarten gezeigt. Rasant ging die Entwicklung des Kinos voran. Wurden noch in den Anfangsjahren die Stummfilme mit Klavieroder Orgelmusik begleitet und letztendlich in den Luxus Kino gar von ganzen Orchestern unterstützt, suchte man fieberhaft nach der Möglichkeit Tonfilme zu produzieren. Bis zu dessen Einführung variierten die Aufnahme- und Wiedergabegeschwindigkeiten je nach Handlung des Filmes zwischen 15 und 24 Bildern pro Sekunde. Mit der Einführung des Tonfilms um 1929 legte man die Geschwindigkeit des Bildablaufs auf etwa 24 Bilder pro Sekunde, aufgrund der Tonspur, als Norm fest. Der erste Tonfilm, in dem in einem kleinen Ausschnitt des Films lippensynchron gesprochen wurde, war „The Jazz Singers“ aus den USA.

In Berlin begann der Kinorausch etwa um 1910. Hier entwickelten sich die Lichtspielhäuser, zu waren Kinopalästen und standen den Theatern und Opernhäuser an Ausstattung und Luxus an Nichts nach. Filmpaläste wie das Marmorhaus, der Gloria Palast oder auch die Filmbühne Wien reiten sich in den goldenen 20er Jahren am Kurfürstendamm aneinander. Eine außergewöhnliche Attraktion war beispielsweise im Ufa Palast in den Ausstellungshallen am Zoo (auf dem Gelände des heutigen Zoopalastes) ein elektrischer Zeppelin, der zwischen den Vorführungen Sauerstoff in den Zuschauerraum beförderte.

Aber auch die nicht so betuchten Leute wollten sich das Vergnügen nicht nehmen lassen. So etablierten sich nach und nach auch Kinos in den Vororten, die für wenig Geld Unterhaltung boten.

Das erste Kino in Lichtenrade, die Mozart-Lichtspiele, wurden 1920 im Saal des damaligen Waldrestaurants in der Hilbertstraße 19-20 Ecke Wolziger Zeile integriert. (Heute Wohnhäuser) Da die Hilbertstraße in ihrer südlichen Verlängerung als Mozartstraße weitergeführt wird, entstand vermutlich der Name „Mozart-Lichtspiele“. Es bot für 233 Personen Platz. Über die Schließung des Kinos in den 30er oder 40er Jahren gibt es unterschiedliche Aussagen. Fakt ist, dass das Waldrestaurant 1943 niederbrannte, als Lichtenrade unter schwersten Beschuss durch die Luftwaffe der Alliierten stand. Die ehemaligen Bismark-Lichtspiele in der heutigen Zescher Straße (bis 1949 Bismarkstraße) wurden 1933 ins Leben gerufen und konnten immerhin bis 1962 den Betrieb aufrechterhalten. Allerdings kam es kriegsbedingt zwischen 1943-1945 zur Schließung. Es bot Platz für bis zu 320 Kinobesucher. Heute ist dass Gebäude in der Zescher Straße, in dem eine Reinigung ansässig ist, noch gut als ehemaliges Kino erkennbar. (Großer Eingangsbereich kleine Fenster im oberen Stockwerk.)

Das Kino "Casa Candida" befand sich in der Königsteinstraße, die vor 1921 Straße 5 hieß, und eröffnete vermutlich kurz nach Kriegsende. Auf dem Gelände befindet sich heute ein Fabrikgebäude. Das Kino, das mit 330 Sitzgelegenheiten ausgestattet war, wurde höchstwahrscheinlich um 1959 geschlossen.

Die Roma Lichtspiele in der Goltzstraße waren mit 450 Sitzplätzen das größte Kino vor Ort. Es eröffnete 1953 und wurde von den Brüdern Gustav und Wolfgang Schmidt betrieben. Da wo heute ein Ladengeschäft ansässig ist, liefen bis 1963 Abend für Abend Filme für die Lichtenrader Bevölkerung. Beim genaueren Hinsehen lassen sich heute noch gut die schmalen Fenster des Vorführraumes erkennen.

Bedingt durch die Erfindung und Verbreitung des Fernsehapparates begann in den 1960er Jahren ein regelrechtes Kinosterben. Große Kinos in der Innenstadt schlossen oder wurden in mehrere kleinere Säle aufgeteilt. In den Randbezirken konnten sich nur einige wenige Kinos mit Sonderprogrammen über Wasser halten.

Heute besinnt man sich wieder auf die gute alte Zeit und baut die Kinos zurück und versieht sie mit mehr Komfort und zusätzlicher Luxusgastronomie. (Beispiel Astor Filmlounge) Das Kino wurde oft totgesagt, aber das Kino lebt. Leider nicht mehr in Lichtenrade ...

Marina Heimann

Grundeigentümerverein Berlin-Lichtenrade informiert

Wer ist für den Zaun zuständig?

Das Errichten von Zäunen ist in den §§ 21-26 des Berliner Nachbarrechtsgesetzes geregelt.

Jedem Grundstückseigentümer obliegt die Einfriedungspflicht an seiner – von der Straße aus betrachtet – rechten Grundstücksgrenze. Sofern keine Einfriedungspflicht für einen bestimmten Eigentümer festgelegt ist, z.B. an rückwärtigen Grenzen, so haben beide Grundstückseigentümer gemeinsam die Einfriedungspflicht. Eine Einfriedungspflicht besteht nicht, wenn und soweit die Grenze mit Gebäuden besetzt ist oder Einfriedungen nicht ortsüblich sind sowie bei Flächen für die Land- und Forstwirtschaft, öffentlichen Verkehrsflächen, öffentlichen Grünflächen und Gewässern.

Derjenige, dem die Einfriedungspflicht obliegt, hat die Kosten für die Errichtung eines Zaunes etc. zu tragen. Sind beide Nachbarn zur Einfriedung verpflichtet, so tragen Sie die Kosten gemeinsam, also in der Regel je zur Hälfte. Die gleichen Regelungen gelten für die laufende Instandhaltung des Zau-nes (z.B. Anstrich) oder die spätere Erneuerung.

Die Einfriedung kann nur ortsüblich erfolgen. Sofern keine bestimmte Art der Einfriedung feststellbar ist, ist ein ca. 1,25 m hoher Maschendrahtzaun zu errichten. Ist bei einer gemeinsamen Einfriedungspflicht keine Einigkeit unter Nachbarn zwischen verschiedenen ortsüblichen Einfriedungen zu erzielen, so ist ebenfalls ein ca. 1,25 m hoher Maschendrahtzaun zu errichten.

Auch der Standort eines Zaunes ist geregelt: Wer zur Einfriedung allein verpflichtet ist, hat die Einfriedung auf seinem Grundstück zu errichten. Haben Nachbarn gemeinsam einzufrieden, so ist die Einfriedung auf der gemeinsamen Grenze zu errichten.

Nachbarrecht ist Landesrecht; insofern können in anderen Bundesländern abweichende Regelungen gelten.

Frank Behrend, 1.Vorsitzender
Geschäftsstelle: Rehagener Str. 34
(030) 744 88 72

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