Gemeinsam bleiben mehr Mittel für die pädagogische Betreuung

Jugendarrest in Lichtenrade ab 2016 auch für Brandenburg

In Lichtenrade gibt es schon seit Jahren eine Jugendarrestanstalt. Diese soll ab 2016 auch für Brandenburger Arrestanten genutzt werden.

Der Berliner Senator für Justiz und Verbraucherschutz Thomas Heilmann und der Brandenburgische Justizminister Dr. Helmuth Markov haben am 11. September in einer Pressekonferenz übereinstimmend betont, dass es ihr gemeinsamer Wille sei, den Vollzug des Jugendarrestes an Berliner und Brandenburger Arrestierten in einer gemeinsamen Jugendarrestanstalt durchzuführen, ihn konsequent auf die Förderung der Arrestierten auszurichten und sozialpädagogisch auszugestalten.

Durch die Errichtung und den Betrieb einer gemeinsamen Einrichtung sollen Synergieeffekte erzielt, bereits bestehende Ressourcen genutzt und die Qualität der Arbeit insgesamt weiter verbessert werden. Beide Politiker zeigten sich überzeugt, dass der Betrieb einer gemeinsamen Einrichtung noch im Jahr 2016 aufgenommen werden könne.

Dazu erklärte Justizminister Dr. Helmuth Markov: „Eine gemeinsame Einrichtung hat für beide Seiten nur positive Auswirkungen. In der gemeinsamen Einrichtung kann aufgrund der größeren Zahl der Arrestierten ein differenzierteres und vielfältigeres Angebot an pädagogischen Maßnahmen unterbreitet werden. Aufgrund der zentralen Lage der Anstalt in Berlin-Lichtenrade kann auch die Vernetzung mit Nachsorgeeinrichtungen im Land Brandenburg gut vorangetrieben werden. All dies wird zu Qualitätssteigerungen im Jugendarrest führen – bei zugleich in beiden Ländern sinkenden, weil geteilten Kosten.“

Justizsenator Thomas Heilmann ergänzte „Wir haben den Platz und Brandenburg den Bedarf. Da bietet sich schon aus rein pragmatischen Gesichtspunkten die jetzt vereinbarte Lösung an. Es gibt nicht nur finanzielle Synergien, sondern auch die Chance, die Arbeit mit den straffällig gewordenen Jugendlichen noch besser auszudifferenzieren.
Deshalb ist eine Zusammenlegung die einzig logische Konsequenz.“

In Brandenburg sehen einige Experten die Zusammenlegung straffälliger Jugendlicher vom Land und aus der Großstadt „auf engstem Raum“ skeptisch. Auf unsere Nachfrage teilt die Berliner Justizpressestelle mit, dass diese Einschätzung ausdrücklich nicht geteilt wird.

Auch wenn hier Jugendliche aus der Großstadt und vom Land aufeinandertreffen werden, sei die Schwere der Straftaten vergleichbar. Das heißt, es werde mit allergrößter Wahrscheinlichkeit nicht der Dorfjugendliche, der als Ersttäter beim Ladendiebstahl erwischt wurde gemeinsam mit einem wegen Körperverletzung verurteilten Wiederholungstäter aus der Großstadt gemeinsam arrestiert.

Einen Vorteil sieht die Berlinr Justiz auch in der Brandenburger Beteiligung an den Kosten für den Betrieb der JAA. Dadurch gäbe es mehr Mittel für die pädagogische Arbeit mit den Jugendlichen, und, die derzeitigen durchschnittlichen Belegungszahlen beider Länder sprächen nicht für die These vom ‘engstem Raum’.

Der Jugendarrest im Land Berlin wird bereits seit März 2012 in der Jugendarrestanstalt in Lichtenrade, Kirchhainer Damm, vollzogen. Die Anstalt verfügt über 60 Einzelplätze, die jedoch nur zur Hälfte belegt sind. Im Land Brandenburg wird der Jugendarrest derzeit in einer Containeranlage - einem Provisorium, da das Amtsgericht Königs Wusterhausen saniert wird, - betrieben. Seit dem 1. September 2014 gilt hier das Brandenburgische Jugendarrestvollzugsgesetz. In Berlin arbeitet die Jugendarrestanstalt noch nach der bundeseinheitlichen Jugendarrestvollzugsordnung und den bundesgesetzlichen Vorgaben. Inhaltlich stimmen das Brandenburgische Gesetz und die Berliner Konzeption größtenteils überein. In beiden Ländern handelt es sich bei den Jugendarrestanstalten um eigenständige Einrichtungen.

In der gemeinsamen Einrichtung sind 40 Plätze für Berliner und 20 Plätze für Brandenburgische Arrestierte vorgesehen. Jedoch soll auch künftigen Bedarfen Rechnung getragen werden. Für den zunächst geplanten Neubau in Brandenburg waren 25 Plätze vorgesehen, da gelegentlichen Belegungsspitzen Rechnung getragen werden sollte. Solch große Kapazitäten sind mit Blick auf die in der gemeinsamen Einrichtung bestehende Möglichkeit, kurzfristig auf freistehende Berliner Plätze auszuweichen, nunmehr nicht mehr erforderlich. Aus verwaltungsökonomischen Gründen werden die Kosten pauschal berechnet werden. Für beide Länder ergeben sich dadurch finanzielle Vorteile. Beide Länder tragen gemeinsam die Verantwortung für die Einrichtung. So bestellt die für Justiz zuständige Senatsverwaltung des Landes Berlin im Einvernehmen mit dem für Justiz zuständigen Ministerium des Landes Brandenburg eine Arrestleiterin oder einen Arrestleiter für die Einrichtung, die oder der die Verantwortung für die sozialpädagogische Ausgestaltung und Organisation des Arrestes trägt und die Bediensteten fachlich anleitet.

Der Vollzug des Jugendarrestes dient dem Ziel, den Arrestierten das von ihnen begangene Unrecht und ihre Verantwortung hierfür bewusst zu machen und ihnen Hilfe für eine Lebensführung ohne Straftaten aufzuzeigen und zu vermitteln.

Aufgrund der sehr kurzen Verweildauer steht von Beginn bis zum Ende des Arrestes die zukunftsorientierte Ausrichtung der erzieherischen Arbeit im Mittelpunkt. Durch die pädagogische Ausgestaltung des Arrestalltages und die Vernetzung mit anderen Institutionen, wie Jugendgerichts- und Bewährungshilfe, Schulsozialarbeit, aber auch externen freien Trägern, kann die Übergangsbegleitung für den jungen Menschen intensiv genutzt werden. Kontakte für die Zeit nach dem Arrest werden hergestellt und Anlaufstellen mit individuellen Hilfs- und Betreuungsangeboten geschaffen.“

Der Staatsvertrag über die Einrichtung und den Betrieb der gemeinsamen Jugendarrestanstalt soll möglichst noch in diesem Jahr, nach Bildung der neuen Landesregierung in Brandenburg, geschlossen werden. Nach Ratifizierung
des Vertrages könnte die gemeinsame Einrichtung dann bereits im Jahr 2016 ihre Arbeit aufnehmen.

Thomas Moser
www.lichtenrade-berlin.de
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